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Hausordnung

Hausordnung — A 66 ​​

St. Alban Anlage 66, 4052 Basel 

1. Allgemeine Nutzung 

  • Der Veranstaltungsort steht ausschliesslich für interne und externe Veranstaltungen, Meetings und Konferenzen zur Verfügung. 

  • Mit der Nutzung der Räumlichkeiten erklärt sich der Mieter einverstanden, alle Pflichten aus dem Mietvertrag und den AGB einzuhalten. Verstöße können zur fristlosen Kündigung führen. 

  • Alle Buchungen müssen im Voraus erfolgen und schriftlich bestätigt werden. 

  • Der Mieter ist für das Verhalten aller Gäste, Dienstleister und Mitarbeitenden während der Veranstaltung verantwortlich. 

 

2. Öffnungszeiten 

  • Veranstaltungen dürfen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 23:00 Uhr stattfinden. Die Aufbauzeiten werden im Vorfeld schriftlich mit dem Event-Team unter basel-events@mdpi.com koordiniert und festgelegt. 

  • Aufbau- und Abbauzeiten müssen in die gebuchte Mietdauer eingerechnet werden. 

 

3. Lärm und Musik 

  • Musik- und Tongeräte dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Lärmgrenzen betrieben werden. 

  • Verstöße gegen Lärmregelungen gelten als Vertragsverletzung gemäß AGB Ziffer 5 und können zur fristlosen Kündigung führen. 

  • Live-Musik oder verstärkte Musik im Aussenbereich ist nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt. 

  • Soundchecks müssen spätestens 60 Minuten vor Eintreffen der Gäste abgeschlossen sein. 

 

4. Rauchen, Vapen, Tiere 

  • Rauchen und Vapen sind im gesamten Innenbereich verboten. 

  • Ein ausgewiesener Raucherbereich im Aussenbereich steht gemäss Schweizer Gesetzgebung zur Verfügung. 

  • Der Konsum von Drogen ist untersagt. 

  • Assistenzhunde sind nach vorheriger Absprache erlaubt; alle anderen Tiere sind im Veranstaltungsbereich nicht gestattet. 

  • Notrufnummern: 

Tox Info Suisse: 145 

Polizei: 117 

Feuerwehr: 118 

Sanität: 144 

 

5. Alkohol und Catering 

  • Alkoholische Getränke dürfen ausgeschenkt, aber nicht verkauft werden – es sei denn, eine entsprechende Bewilligung liegt vor. 

  • Alle Catering-Dienstleister müssen über gültige Lizenzen und Versicherungen verfügen. 

  • Externe Caterer müssen alle gesetzlichen Vorschriften einhalten und von der Anbieterin genehmigt sein. Verstöße können als Vertragsverletzung gewertet werden. 

  • Selbstverpflegung ist nach vorheriger Absprache erlaubt. 

 

6. Sicherheit 

  • Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. 

  • Vor Veranstaltungsbeginn wird eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt. 

  • Feuerwerkskörper, offenes Feuer und Nebelmaschinen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung strikt untersagt. 

  • Das Besteigen oder Springen von der Galerie im ersten Stock sowie das Übersteigen von Treppengeländern ist strengstens verboten. 

  • Die Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss ist sicher und respektvoll zu benutzen; das Sitzen auf dem Geländer oder unsicheres Verhalten ist untersagt. 

  • Sicherheitsvorfälle sind umgehend dem Veranstaltungsmanagement zu melden. 

  • Der Keller ist aus sicherheits- und betriebsbedingten Gründen für alle Mieter, Gäste und externe Dienstleister strikt gesperrt. 

 

7. Reinigung und Abfallentsorgung 

  • Der Veranstaltungsort ist im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde. 

  • Abfälle sind gemäss den Recyclingvorgaben des Kantons Basel-Stadt (Trennung von PET, Glas, Papier etc.) zu entsorgen. 

  • Bei Nichtbeachtung der Entsorgungs- und Reinigungsregeln oder starker Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten anfallen. 

 

8. Haftung und Versicherung 

  • Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Inventar und technischer Ausstattung. 

  • Für externe Mieter kann der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erforderlich sein. 

  • A 66 übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände. 

 

9. Technische Ausstattung 

  • Die Nutzung von hauseigener AV-Technik und weiterer Geräte muss im Voraus angefragt werden. 

  • Technische Anlagen dürfen nur von geschultem Personal bedient werden. 

  • Externes technisches Equipment muss den Schweizer Sicherheitsnormen (SEV/ESTI) entsprechen. 

  • Die Bestuhlung und Raumaufteilung sind nach Nutzung wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. 

  • Nach Nutzung sind alle Geräte (z. B. Monitore) auszuschalten. 

  • Defekte oder beschädigte Geräte/Inventar sind dem Event Management umgehend zu melden. 

 

10. Parkieren, Fahrrad- und Motorradaufbewahrung & Barrierefreiheit 

  • Vor Ort stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Alternativen werden bei Bedarf mitgeteilt. 

  • Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgängig. 

  • Ein ausgewiesener Abstellbereich für Fahrräder und Motorräder befindet sich vor dem Gebäude (Garage). Dieser ist verantwortungsvoll zu nutzen – Eingänge und Wege dürfen nicht blockiert werden. 

  • Fahrräder dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden. 

  • Der Lift vor Ort ist ausschliesslich für Gäste mit eingeschränkter Mobilität bestimmt; alle anderen nutzen bitte das Treppenhaus. 

 

11. Externe Ausstattung und Materialien 

  • Externes Mobiliar, Dekorationen oder technische Einrichtungen müssen im Vorfeld durch das Veranstaltungsmanagement genehmigt werden. 

  • Alle Gegenstände müssen den lokalen Vorschriften zu Brandschutz, Elektrik und Gebäudesicherheit entsprechen. 

  • Lieferungen und Aufbauzeiten sind mit dem Veranstaltungsteam zu koordinieren und müssen innerhalb der Mietdauer stattfinden. 

  • Alle externen Gegenstände sind unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entfernen. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Lagerung oder Entsorgung. 

  • Schäden durch externe Gegenstände oder Zubehör und deren Aufbau/Abbau gehen zu Lasten des Mieters. 

 

12. Foto- und Videoaufnahmen 

  • Foto- und Videoaufnahmen sind ausschliesslich für unternehmensinterne Zwecke erlaubt. 

  • Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung und können zusätzliche Kosten verursachen. 

  • Alle Aufnahmen müssen die Privatsphäre der einzelnen Personen sowie die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz einhalten. 

 

13. Nutzung der Küche und Kaffeemaschine 

  • Die Küche darf nur für leichte Nutzung (Kaffeezubereitung, Snacks, Aufwärmen von Speisen) verwendet werden. 

  • Die Kaffeemaschine und Küchengeräte dürfen nur von autorisierten Gästen verwendet werden. 

  • Alle benutzten Geräte und Oberflächen sind unmittelbar nach Nutzung zu reinigen. 

  • Es dürfen keine Lebensmittel oder Getränke unbeaufsichtigt oder über Nacht stehen gelassen werden. 

  • Kaffeesatz, Filter und Lebensmittelabfälle sind ordnungsgemäss in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

  • Persönliche oder externe Küchengeräte müssen vorab genehmigt werden. 

  • Der Veranstaltungsort übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände in der Küche oder im Kühlschrank. 

 

14. Einhaltung von Gesetzen 

  • Alle Gäste und Veranstaltenden müssen die Schweizer Gesetze und lokalen Vorschriften einhalten. 

  • Fehlverhalten oder Regelverstösse können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung ohne Rückerstattung führen. A 66/MDPI AG behält sich rechtliche Schritte ausdrücklich vor. 

  • Diese Hausordnung kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. 

 

 

Basel, 29. August 2025 

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