Hausordnung
Hausordnung — A 66
St. Alban Anlage 66, 4052 Basel
1. Allgemeine Nutzung
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Der Veranstaltungsort steht ausschliesslich für interne und externe Veranstaltungen, Meetings und Konferenzen zur Verfügung.
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Mit der Nutzung der Räumlichkeiten erklärt sich der Mieter einverstanden, alle Pflichten aus dem Mietvertrag und den AGB einzuhalten. Verstöße können zur fristlosen Kündigung führen.
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Alle Buchungen müssen im Voraus erfolgen und schriftlich bestätigt werden.
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Der Mieter ist für das Verhalten aller Gäste, Dienstleister und Mitarbeitenden während der Veranstaltung verantwortlich.
2. Öffnungszeiten
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Veranstaltungen dürfen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 23:00 Uhr stattfinden. Die Aufbauzeiten werden im Vorfeld schriftlich mit dem Event-Team unter basel-events@mdpi.com koordiniert und festgelegt.
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Aufgrund der Lärmschutzverordnung Basel-Stadt müssen alle Veranstaltungen spätestens um 23:00 Uhr beendet sein (vgl. https://www.bs.ch/wsu/aue/abteilung-laermschutz/veranstaltungen-ueber-93dp).
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Aufbau- und Abbauzeiten müssen in die gebuchte Mietdauer eingerechnet werden.
3. Lärm und Musik
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Musik- und Tongeräte dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Lärmgrenzen betrieben werden.
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Verstöße gegen Lärmregelungen gelten als Vertragsverletzung gemäß AGB Ziffer 5 und können zur fristlosen Kündigung führen.
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Live-Musik oder verstärkte Musik im Aussenbereich ist nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt.
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Soundchecks müssen spätestens 60 Minuten vor Eintreffen der Gäste abgeschlossen sein.
4. Rauchen, Vapen, Tiere
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Rauchen und Vapen sind im gesamten Innenbereich verboten.
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Ein ausgewiesener Raucherbereich im Aussenbereich steht gemäss Schweizer Gesetzgebung zur Verfügung.
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Der Konsum von Drogen ist untersagt.
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Assistenzhunde sind nach vorheriger Absprache erlaubt; alle anderen Tiere sind im Veranstaltungsbereich nicht gestattet.
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Notrufnummern:
Tox Info Suisse: 145
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Sanität: 144
5. Alkohol und Catering
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Alkoholische Getränke dürfen ausgeschenkt, aber nicht verkauft werden – es sei denn, eine entsprechende Bewilligung liegt vor.
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Alle Catering-Dienstleister müssen über gültige Lizenzen und Versicherungen verfügen.
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Externe Caterer müssen alle gesetzlichen Vorschriften einhalten und von der Anbieterin genehmigt sein. Verstöße können als Vertragsverletzung gewertet werden.
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Selbstverpflegung ist nach vorheriger Absprache erlaubt.
6. Sicherheit
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Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.
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Vor Veranstaltungsbeginn wird eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt.
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Feuerwerkskörper, offenes Feuer und Nebelmaschinen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung strikt untersagt.
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Das Besteigen oder Springen von der Galerie im ersten Stock sowie das Übersteigen von Treppengeländern ist strengstens verboten.
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Die Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss ist sicher und respektvoll zu benutzen; das Sitzen auf dem Geländer oder unsicheres Verhalten ist untersagt.
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Sicherheitsvorfälle sind umgehend dem Veranstaltungsmanagement zu melden.
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Der Keller ist aus sicherheits- und betriebsbedingten Gründen für alle Mieter, Gäste und externe Dienstleister strikt gesperrt.
7. Reinigung und Abfallentsorgung
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Der Veranstaltungsort ist im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde.
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Abfälle sind gemäss den Recyclingvorgaben des Kantons Basel-Stadt (Trennung von PET, Glas, Papier etc.) zu entsorgen.
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Bei Nichtbeachtung der Entsorgungs- und Reinigungsregeln oder starker Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.
8. Haftung und Versicherung
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Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Inventar und technischer Ausstattung.
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Für externe Mieter kann der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erforderlich sein.
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A 66 übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
9. Technische Ausstattung
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Die Nutzung von hauseigener AV-Technik und weiterer Geräte muss im Voraus angefragt werden.
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Technische Anlagen dürfen nur von geschultem Personal bedient werden.
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Externes technisches Equipment muss den Schweizer Sicherheitsnormen (SEV/ESTI) entsprechen.
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Die Bestuhlung und Raumaufteilung sind nach Nutzung wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
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Nach Nutzung sind alle Geräte (z. B. Monitore) auszuschalten.
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Defekte oder beschädigte Geräte/Inventar sind dem Event Management umgehend zu melden.
10. Parkieren, Fahrrad- und Motorradaufbewahrung & Barrierefreiheit
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Vor Ort stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Alternativen werden bei Bedarf mitgeteilt.
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Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgängig.
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Ein ausgewiesener Abstellbereich für Fahrräder und Motorräder befindet sich vor dem Gebäude (Garage). Dieser ist verantwortungsvoll zu nutzen – Eingänge und Wege dürfen nicht blockiert werden.
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Fahrräder dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden.
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Der Lift vor Ort ist ausschliesslich für Gäste mit eingeschränkter Mobilität bestimmt; alle anderen nutzen bitte das Treppenhaus.
11. Externe Ausstattung und Materialien
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Externes Mobiliar, Dekorationen oder technische Einrichtungen müssen im Vorfeld durch das Veranstaltungsmanagement genehmigt werden.
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Alle Gegenstände müssen den lokalen Vorschriften zu Brandschutz, Elektrik und Gebäudesicherheit entsprechen.
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Lieferungen und Aufbauzeiten sind mit dem Veranstaltungsteam zu koordinieren und müssen innerhalb der Mietdauer stattfinden.
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Alle externen Gegenstände sind unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entfernen. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Lagerung oder Entsorgung.
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Schäden durch externe Gegenstände oder Zubehör und deren Aufbau/Abbau gehen zu Lasten des Mieters.
12. Foto- und Videoaufnahmen
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Foto- und Videoaufnahmen sind ausschliesslich für unternehmensinterne Zwecke erlaubt.
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Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung und können zusätzliche Kosten verursachen.
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Alle Aufnahmen müssen die Privatsphäre der einzelnen Personen sowie die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz einhalten.
13. Nutzung der Küche und Kaffeemaschine
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Die Küche darf nur für leichte Nutzung (Kaffeezubereitung, Snacks, Aufwärmen von Speisen) verwendet werden.
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Die Kaffeemaschine und Küchengeräte dürfen nur von autorisierten Gästen verwendet werden.
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Alle benutzten Geräte und Oberflächen sind unmittelbar nach Nutzung zu reinigen.
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Es dürfen keine Lebensmittel oder Getränke unbeaufsichtigt oder über Nacht stehen gelassen werden.
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Kaffeesatz, Filter und Lebensmittelabfälle sind ordnungsgemäss in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
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Persönliche oder externe Küchengeräte müssen vorab genehmigt werden.
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Der Veranstaltungsort übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände in der Küche oder im Kühlschrank.
14. Einhaltung von Gesetzen
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Alle Gäste und Veranstaltenden müssen die Schweizer Gesetze und lokalen Vorschriften einhalten.
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Fehlverhalten oder Regelverstösse können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung ohne Rückerstattung führen. A 66/MDPI AG behält sich rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
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Diese Hausordnung kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Basel, 29. August 2025