AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen — A 66
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung von Veranstaltungsräumen
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen A 66, dem Veranstaltungsort von MDPI AG, Grosspeteranlage 5, 4052 Basel, Schweiz („Anbieter“) und dem Kunden („Mieter“) bezüglich der Vermietung der Veranstaltungsräume des Anbieters für geschäftliche Zwecke, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Workshops, Präsentationen, Podiumsdiskussionen, Vorträge, Besprechungen und Networking-Veranstaltungen mit einer maximalen Kapazität von 150 Personen.
Hausordnung:
Die beigefügte Hausordnung, die auch am Veranstaltungsort verfügbar ist, ist integraler Bestandteil dieser AGB. Durch das Betreten oder Nutzen der Räumlichkeiten oder Dienstleistungen des Anbieters erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit der Hausordnung sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
2. Pflichten des Mieters
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Nutzung der Räumlichkeiten
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Der Mieter muss dem Anbieter spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung alle relevanten Veranstaltungsdetails mitteilen.
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Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bestätigt werden.
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Erscheinen weniger Teilnehmer als bestätigt, wird dem Mieter die bestätigte Anzahl in Rechnung gestellt. Bei mehr Teilnehmern als bestätigt, wird nach tatsächlicher Teilnehmerzahl abgerechnet. Bei Änderungen der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl behält sich A 66 das Recht vor, die Räumlichkeiten entsprechend anzupassen.
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Etwaige zusätzliche Kosten durch Drittanbieter, die durch Änderungen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Verlangt der Mieter kurzfristige Änderungen, die erheblichen Mehraufwand verursachen, fällt eine Zusatzgebühr an.
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Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive 8,1 % MwSt.
3. Buchung und Bestätigung
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Buchungen werden schriftlich (per E-Mail oder unterzeichnete Vereinbarung) bestätigt und sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter rechtsverbindlich.
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Eine Anzahlung von 30 % der gesamten Mietkosten ist innerhalb von 7 Werktagen nach Buchungsbestätigung fällig.
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Der Restbetrag sowie zusätzliche angefallene Kosten sind 14 Tage nach der Veranstaltung zu begleichen.
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Buchungen weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfordern die vollständige Zahlung bei Buchung.
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Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag ohne weitere Mitteilung zu kündigen. Der Anbieter kann zudem rechtliche Schritte einleiten, inklusive, aber nicht beschränkt auf die Geltendmachung von Verwaltungsgebühren, Bearbeitungsgebühren sowie Schadensersatz wegen der Absage anderer Buchungen und daraus entgangenem Einkommen.
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Überbuchung durch den Anbieter A 66: Sollte der Anbieter die gebuchten Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellen können, wird der volle Mietpreis erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Überbuchung durch den Mieter: Überschreitet der Mieter die vereinbarte Anzahl der Gäste, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zutritt für überzählige Gäste zu verweigern oder die Veranstaltung abzubrechen.
4. Stornierungsbedingungen
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Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an basel-events@mdpi.com erfolgen.
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Folgende Stornierungsgebühren gelten:
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Mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung: Keine Stornierungsgebühr, Anzahlung wird zurückerstattet.
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15–30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtmietgebühr wird fällig.
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Weniger als 15 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtmietgebühr wird fällig.
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Stornierungsbedingungen können im Falle höherer Gewalt (siehe Ziffer 8) ausgesetzt oder angepasst werden.
5. Zulässige Nutzung und Verhalten
Die Räumlichkeiten dürfen für berufliche oder private Veranstaltungen genutzt werden, vorbehaltlich vorheriger Zustimmung und der Mietvertragsbedingungen.
Die maximale Kapazität von 150 Gästen ist einzuhalten.
Die Veranstaltungsdauer, inklusive Auf- und Abbau, muss innerhalb des gebuchten Zeitfensters liegen.
Der Mieter ist verantwortlich für einen professionellen, störungsfreien und rechtskonformen Ablauf der Veranstaltung.
Alle Veranstaltungsthemen müssen neutral gehalten sein. Religiöse, politische oder kontroverse Veranstaltungen sowie Inhalte, die als beleidigend, diskriminierend oder unangemessen gelten können, sind untersagt.
Assistenzhunde können nach Absprache mit dem Event Management zugelassen werden. Andere Tiere sind in den Räumlichkeiten nicht erlaubt.
6. Zugang und Aufbau
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Zugang zum Veranstaltungsort erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Früherer Zugang ist nur nach Verfügbarkeit und ggf. gegen Aufpreis möglich.
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Veranstaltungszeiten:
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Die Veranstaltungszeiten werden im Vertrag festgelegt. Änderungen müssen vom Anbieter A 66 genehmigt werden und können Mehrkosten verursachen.
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Bei Abweichungen von 30 Minuten oder mehr zu den geplanten Zeiten kann eine Servicegebühr erhoben werden.
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Der Mieter hat besondere Aufbauwünsche (z. B. Bühnenlayout, Lichtanpassungen, Barrierefreiheit) rechtzeitig mitzuteilen.
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Technische Proben und Checks müssen im Voraus vereinbart werden.
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Lärmschutz bei Veranstaltungen:
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Die Nachtruhe von 23:00 bis 07:00 Uhr ist strikt einzuhalten. Laute Aktivitäten sind in dieser Zeit untersagt.
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Der Mieter haftet für allfällige Bussen oder Beschwerden.
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Weitere Informationen hier.
7. Haftung und Versicherung
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Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dritte entstehen.
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Als Veranstalter übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für Schäden an Mobiliar oder Einrichtungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
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Es wird empfohlen, eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschliessen. Ein Nachweis kann angefordert werden.
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Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen.
Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, schliessen der Anbieter sowie dessen Mitarbeitende jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Erfüllung entstehen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden wie Einkommens- oder Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Nutzungsausfälle, Verlust von Aufträgen, Reputationsschäden oder Verlust immaterieller Vermögenswerte („Goodwill“), sowie Ansprüche Dritter.
Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt vorbehalten.
8. Höhere Gewalt
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Muss die Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer Umstände (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) abgesagt oder verschoben werden, sind beide Parteien von ihren Leistungsverpflichtungen befreit.
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Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich nicht rückforderbarer Ausgaben rückerstattet.
9. Drittanbieter
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Externe Dienstleister (z. B. Catering, Moderation, Musik) sind erlaubt, müssen jedoch im Voraus über basel-events@mdpi.com koordiniert werden.
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Alle Drittanbieter unterliegen der Genehmigung des Anbieters und müssen die Hausordnung einhalten.
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Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, ausser dies wurde schriftlich vereinbart.
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Werden Drittleistungen durch den Anbieter vermittelt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Mieters.
10. Einhaltung und Genehmigungen
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Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
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Öffentliche Veranstaltungen oder solche mit Musik müssen bei SUISA angemeldet und lizenziert werden.
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Vorschriften zu Brandschutz, Fluchtwegen und Kapazitätsgrenzen sind strikt einzuhalten.
11. Reinigung und Entsorgung
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Die Grundreinigung nach der Veranstaltung ist im Mietpreis inbegriffen.
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Zusätzliche Reinigung bei starker Verschmutzung wird gesondert in Rechnung gestellt.
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Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Dekorationen, Materialien und persönliches Eigentum bis zum Ende der Mietdauer zu entfernen. Nicht entfernte Materialien werden auf Kosten des Mieters entsorgt.
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Dekorationsmaterialien müssen feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
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Für die Entsorgung von Kongressmaterialien (z. B. Dokumente, Kartons) wird CHF 60.00 pro Kubikmeter verrechnet.
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A 66 übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder Garderobe der Gäste/Mieter.
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Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere „Hausordnung“, die einen integralen Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bildet.
12. Datenschutz
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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Eine Weitergabe von Mieterdaten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Verpflichtung.
13. Foto- und Videoaufnahmen
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Alle Aufnahmen müssen die Privatsphäre der einzelnen Personen sowie die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz einhalten.
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Der Mieter ist allein verantwortlich für das Einholen der Einwilligung von abgebildeten Personen.
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Der Mieter muss Teilnehmer und ggf. Dienstleister informieren, wenn Foto-/Videoaufnahmen für interne oder externe Zwecke verwendet werden.
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Teilnehmer, die keine Aufnahmen wünschen, sind dem Anbieter schriftlich zu melden.
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Mit vorheriger Zustimmung des Mieters darf der Anbieter Veranstaltungsbereiche oder Aktivitäten fotografieren oder filmen und für Veröffentlichungen auf www.a-66.ch oder in sozialen Medien verwenden.
14. Kündigung
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Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:
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der Mieter falsche Angaben macht,
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von der Veranstaltung Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Ruf des Veranstaltungsortes ausgehen,
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gegen Vertragsbedingungen verstossen wird.
15. Werbung und Namensnutzung
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Die Nutzung von Name, Logo oder Bildmaterial des Anbieters zu Werbezwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung.
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Werbung unter Verwendung des Markennamens ohne Zustimmung kann zur Vertragskündigung oder Strafen führen.
16. Lagerung und Lieferungen
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Vorablieferungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung und kurz vor der Veranstaltung möglich.
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Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl angelieferter Güter oder Materialien.
17. Sonstiges
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel, Schweiz – auch wenn der Mieter seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat.
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Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht am Gerichtsstand des Anbieters, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Klausel durch eine möglichst ähnliche, rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
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Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Kontaktdaten des Anbieters
Anbieteradresse: MDPI AG, Grosspeteranlage 5, 4052 Basel, Schweiz
Veranstaltungsort: A 66
Adresse des Veranstaltungsortes: St. Alban-Anlage 66, 4052 Basel, Schweiz
E-Mail: basel-events@mdpi.com
Website: www.a-66.ch
Diese AGB gelten ab dem 29. August 2025.